Schadensersatz Pauschalreise:
Kennen Sie Ihre Rechte?
Fluggäste haben einen Anspruch auf Schadensersatz bei Flugverspätungen während einer Pauschalreise.
In unserer Kanzlei für Reise- und Luftverkehrsrecht helfen wir Ihnen dabei, diese Rechte durchzusetzen und nehmen Ihre Interessen wahr.
Wenn die Freude auf den wohlverdienten Urlaub durch Flugverspätungen getrübt wird, stellen sich Fluggäste zurecht die Frage, ob es einen Anspruch auf Schadensersatz für Pauschalreisen gibt. Das Gesetz ist eindeutig und sieht einen Entschädigungsanspruch vor. Doch viele Airlines versuchen durch Ignoranz oder Ablehnung die Zahlung des Schadensersatzes bei Pauschalreisen zu vermeiden und verlassen sich darauf, dass die Passagiere einen Rechtsstreit mit der scheinbar übermächtigen Fluggesellschaft scheuen. Verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte und mandatieren Sie stattdessen den kompetenten Anwalt für Reiserecht.
Profitieren Sie von den Vorteilen einer auf Reiserecht spezialisierten Kanzlei, wenn es darum geht, den Schadensersatz bei einer Pauschalreise durchzusetzen:
- Anwalt mit ausgezeichneter Expertise auf dem Gebiet des Reiserechts
- Mehr als 30 Jahre Erfahrung
- Mehr als 25.000 Fälle
- Engagiertes Praxisteam
- Schnelle, flexible Terminvereinbarung
- Bundesweite Vertretung Ihrer Interessen
- Kostenlose Ersteinschätzung
- Kompetente Beratung
Flugverspätung bei einer Pauschalreise
Die Fluggastrechte-Verordnung sichert den Passagieren der EU-Airlines umfassende Ansprüche. Eine Flugverspätung bei einer Pauschalreise ist Grund dafür, Schadensersatz bis zu 600 Euro für die Verspätungen bei der Pauschalreise zu fordern.
Der Schadensersatz von maximal 600 Euro für Flugverspätungen bei Pauschalreisen wird in folgenden Fällen gezahlt:
- Flugverspätung von mehr als drei Stunden
- Überbuchung
- Annullierung des Flugs
- Verpasster Anschlussflug
Fluggastrechte bei einer Verspätung
Die gesetzliche Festlegung der Fluggastrechte bei einer Verspätung ist noch sehr jung. Erst im Februar 2004 wurde die aktuell gültige Fluggastrechte-Verordnung vom Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Rat verabschiedet. 2005 trat die Verordnung in Kraft und seitdem sind die Rechte auf Entschädigung bei einer Flugverspätung geregelt. Dennoch weigern sich viele Airlines, die Fluggastrechte anzuerkennen und suchen nach Gründen, die Entschädigung nach einer Flugverspätung zu verweigern. Zögern Sie in diesem Fall nicht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Unsere renommierte Kanzlei hat sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen des Reiserechts spezialisiert und steht Ihnen mit einem persönlichen Service zur Verfügung.
Flugverspätung: Welche Rechte haben Fluggäste?
Unabhängig davon, ob sich ein Billig-, Linien- oder Charterflug verspätet hat: Die Fluggastrechte-Verordnung gilt für alle Flüge, die entweder auf einem Flughafen innerhalb der EU gestartet sind oder in die EU unternommen und von einer Fluggesellschaft durchgeführt wurden, deren Sitz sich in einem EU-Land befindet. Im Falle einer Flugverspätung stehen Ihnen als Rechte finanzielle Ausgleichszahlungen zu, wenn die Verspätung mehr als drei Stunden beträgt. Außerdem können Sie uns kontaktieren, um eine Entschädigung nach Flugausfall zu fordern.
Als Entschädigung nach einer Flugverspätung stehen Ihnen folgende Zahlungen zu:
- Flüge unter 1.500 Kilometer = 250 Euro
- Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer = 400 Euro
- Flüge über 3.500 Kilometer = 600 Euro
Flugverspätung: Wir sorgen für die Erstattung der Entschädigung
Vielfach versuchen Fluggesellschaften die Entschädigung nach einer Flugverspätung zu umgehen, indem sie darauf verweisen, dass sie die Flugverspätung nicht zu verantworten haben. Wir unterstützen Sie dabei, die Erstattung durchzusetzen, denn in der Regel ist nachweisbar, dass der Anspruch besteht. Prinzipiell gelten nur extreme Wetterbedingungen und von der Airline nicht beeinflussbare Streiks als Gründe, weshalb eine Erstattung verweigert werden darf. Schneefall über den Alpen gilt übrigens nicht als ein solcher Grund, denn damit muss eine Fluggesellschaft rechnen. Welche genauen Rechte Sie in diesem Fall haben, erfahren Sie im Bereich Fluggastrechte Unwetter. Informieren Sie sich außerdem über Fluggastrechte bei Streiks.
Sind Sie von einer Flugverspätung betroffen und wurde Ihnen die Entschädigung verweigert oder möchten Sie, dass wir in Ihrem Namen den Anspruch stellen? Dann vereinbaren Sie einfach jetzt einen Termin in unserer Kanzlei für Reise- und Luftverkehrsrecht.