Flugverspätung: Entschädigung
für Sie in MÜNCHEN

In der EU-Fluggastrechteverordnung ist festgehalten, dass Airlines bei einer mehr als dreistündigen Flugverspätung eine Entschädigung an die betroffenen Reisenden zahlen müssen. Das gilt für Flüge ab München sowie innerhalb der gesamten EU. Als spezialisierte Kanzlei helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. 

Unsere Expertise für Ihr Recht bei Flugverspätung: 

  • Durchsetzung der Entschädigung 
  • Bundesweite Vertretung, auch in München 
  • Auf Reiserecht spezialisierte Kanzlei
  • Schnelle Terminvereinbarung 

Ein verspäteter Flug ist immer ärgerlich – unabhängig davon, ob Sie privat oder geschäftlich reisen. Allerdings können Sie für die aus der Flugverspätung entstandenen Unannehmlichkeiten eine entsprechende Entschädigung verlangen, wenn Sie nicht pünktlich in München gestartet sind. Laut EU-Fluggastrechteverordnung gilt eine Entschädigung bei Flugverspätung dann, wenn der Flug mindestens drei Stunden verspätet am Zielflughafen angekommen ist. Je nachdem, ob es sich um einen Kurz- oder Langstreckenflug handelt, kann die Fluggastentschädigung in München und europaweit bis zu 600 Euro betragen. 

Das Team unserer Kanzlei ist auf den Schadensersatz im Reiserecht spezialisiert. Wir beraten Sie daher ebenso kompetent und individuell zu Themen wie der Entschädigung bei Flugausfall, Schadensersatz bei Pauschalreisen, Flugverspätung aufgrund von Unwetter, Fluggastrecht bei Streik sowie zum Reiserücktrittsrecht. Gerne geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung dazu ab, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Sollte dies der Fall sein, setzen wir diese für Sie in München mit Engagement und Expertise durch. Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt zu uns auf. 

Termin zur Ersteinschätzung!

 

Fluggastrecht: Ihre Ansprüche bei Verspätung in München

Das Fluggastrecht hat klare Regelungen, was Airlines bei einer Verspätung für Flüge innerhalb der EU zahlen müssen. Je nachdem, ob die Flugverspätung einen Kurz- oder einen Langstreckenflug betrifft, liegt die Höhe der Entschädigung für Ihre ungeplanten Wartezeiten in München zwischen 250 und 600 Euro.  

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Darüber hinaus haben Sie bei einer Flugverspätung weitere Rechte, die über die reine Zahlung einer Entschädigung in München hinausgehen. Bereits ab zwei Stunden Wartezeit muss die Airline für eine ausreichende Verpflegung mit Essen und Getränken sorgen. Bei mehr als fünf Stunden Flugverspätung besteht oftmals sogar ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe des kompletten Reisepreises, den Sie für Ihren Flug in München gezahlt haben. 

Profitieren Sie von unseren Leistungen rund um das Reiserecht: 

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Individuelle Beratung auf Augenhöhe
  • Prüfung Ihrer Ansprüche
  • Vertretung außergerichtlich und vor Gericht