Flugverspätung:
Entschädigung für Sie in Frankfurt?
Bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden steht Ihnen als Fluggast laut EU-Fluggastrechteverordnung grundsätzlich eine Entschädigung zu. Oftmals lehnen Fluggesellschaften diese Ansprüche ohne Berechtigung ab.
Mit unserer Unterstützung kommen Sie in Frankfurt zu Ihrem Recht!
Nutzen Sie die Expertise unserer Kanzlei für Reiserecht:
- Spezialisierung auf Reise- und Luftverkehrsrecht
- Engagiertes und erfahrenes Kanzleiteam mit über 20.000 Fällen
- Bundesweite und loyale Vertretung, notfalls auch vor Gericht
- Zeitnahe Terminvergabe und kostenlose Ersteinschätzung
Ein verspäteter Flug ist nicht nur ärgerlich, sondern kann für Sie als Fluggast persönliche oder berufliche Konsequenzen haben. Daher sieht die EU-Fluggastrechteverordnung vor, dass Reisenden eine entsprechende Entschädigung bei Flugverspätung zusteht. Um diese Entschädigung einzufordern, müssen Reisende aktiv auf die Fluggesellschaften zugehen. Dabei zeigen sich allerdings nur wenige Airlines am Flughafen Frankfurt kooperativ. Als Kanzlei mit Spezialisierung auf Schadensersatz im Reiserecht setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften durch und fordern bei einer Flugverspätung die Ihnen zustehende Entschädigung ein.
Von der zentralen Lage unserer Kanzlei profitieren Sie auch, wenn Sie die Fluggastentschädigung vor Gericht in Frankfurt oder Umgebung durchsetzen wollen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung und nehmen Sie umgehend Kontakt zu unserem Team auf, wenn Sie bei einer Flugverspätung oder gar einem Flugausfall eine Entschädigung geltend machen wollen.
Fluggastrecht: Verspätung bei Flügen in Frankfurt
Der Flughafen Frankfurt ist der größte Flughafen in Deutschland. Umso häufiger kommt es hier allein statistisch zu einer Flugverspätung. Eine Entschädigung steht Ihnen laut Fluggastrecht für eine Verspätung immer dann zu, wenn Ihr Flieger mehr als drei Stunden zu spät gestartet ist. Diese EU-Fluggastrechteverordnung reguliert bei einer Flugverspätung nicht nur die Rechte für Fluggäste in Frankfurt, sondern europaweit.
Des Weiteren hält diese Verordnung fest, dass Ihnen bereits bei einer Flugverspätung von zwei Stunden eine Entschädigung in Form von Betreuungsleistungen in Frankfurt zusteht. Dazu gehört die Bereitstellung von Essen und Getränken sowie von Kommunikationsmitteln. Sollte sich die Flugverspätung bis in den nächsten Tag ziehen, steht Ihnen als Entschädigung sogar eine Hotelübernachtung zu. Als spezialisierte Anwaltskanzlei helfen wir Ihnen dabei, Ihre Rechte gegenüber der Airline in Frankfurt durchzusetzen.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei der Geltendmachung von Schadensersatz bei Pauschalreisen und bei Verspätungen oder Ausfällen aufgrund von Unwetter und informieren Sie über Ihr Fluggastrecht bei Streik. Zudem beraten wir Sie gerne dazu, welche Reiserücktrittsrechte Sie beispielsweise im Krankheitsfall haben.
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