Fluggastrechte:
Trotz Unwetter Entschädigung erhalten

Die Fluggastrechte auf Entschädigung werden eingeschränkt, wenn Unwetter Grund für die Verspätung oder den Flugausfall war. Doch in vielen Fällen müssen die Airlines trotzdem eine Entschädigung bezahlen – Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht!

Bei Flugverspätungen oder Flugausfällen, die durch ein Unwetter verursacht wurden, beziehen sich Fluggesellschaften meist darauf, dass dies einer der außergewöhnlichen Umstände ist, die dazu führen, dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Es lohnt sich jedoch, nicht einfach aufzugeben, denn in vielen Fällen gelten die Fluggastrechte, obwohl nachweislich ein Unwetter Ursache der Verspätung oder des Flugausfalls gewesen ist. Ich unterstütze Sie mit bester Fachkompetenz und jahrelanger Erfahrung auf dem Gebiet des Reiserechts dabei, Ihre Fluggastrechte nach einem Unwetter durchzusetzen. Dann erhalten Sie eine Entschädigung wegen Flugausfalls oder eine Entschädigung wegen Flugverspätung.

 

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der Ihre Fluggastrechte trotz Unwetter einfordert:

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Was passiert nach einer Flugverspätung wegen Unwetter?

Nicht jedes Unwetter gilt als außergewöhnlicher Umstand, den die Airline nicht beherrschen kann und für dessen Auswirkungen sie dementsprechend auch keine Verantwortung übernehmen muss. Die Rechtsprechung sieht Ausnahmen vor, die nicht zu der üblichen Einschränkung der Fluggastrechte führen, wenn es zu einer Flugverspätung aufgrund eines Unwetters kommt. Sie sollten also immer prüfen, ob andere Flüge trotz des Unwetters planmäßig gestartet sind. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, den Grund einer Annullierung schriftlich bestätigen zu lassen. Verlangen Sie bei einer Flugverspätung aufgrund eines Unwetters direkt am Flughafen Versorgungsleistungen für die Wartezeit.

Unter folgenden Umständen bedingen die Fluggastrechte auch bei Unwetter einen Anspruch auf die Entschädigung:

  • Andere Flüge heben nach Plan ab
  • Der Passagier hat rechtzeitig eingecheckt
  • Der verspätete Flug liegt nicht länger als drei Jahre zurück
  • Der fragliche Flug startete in einem EU-Land oder ist in einem EU-Land gelandet (wobei die Fluggesellschaft Ihren Sitz in der EU hat)
  • Der Flug war mindestens drei Stunden verspätet

 

Flugentschädigung Unwetter:

Oft ist eine Entschädigung zu zahlen

Eine Flugentschädigung wird nicht gezahlt, wenn es sich bei dem Unwetter um extreme Wetterbedingungen handelt, bei denen ein Flug unter Abwägung der Risiken nicht verantwortbar wäre. Auch Aschewolken nach einem Vulkanausbruch zählen zur sogenannten höheren Gewalt. Gleiches gilt für Gewitterfronten, die ebenfalls einen nicht beherrschbaren Umstand bilden. In diesen Fällen wird keine Entschädigung gezahlt. Schneefall über den Alpen gilt allerdings nicht als unvorhersehbarer Umstand, denn darauf müssen sich die Fluggesellschaften einrichten. Nutzen Sie die Expertise und Erfahrung unserer Kanzlei. Wir beraten Sie umfassend und sorgen dafür, dass die Fluggastrechte nach einem Unwetter durchgesetzt werden. Möchten Sie einen erfahrenen Reiserechtsexperten mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen? Hier geht es zur Terminvereinbarung.