Fluggastrechte auch bei einem Streik gültig!
Fluggesellschaften verweigern häufig die Entschädigung, wenn die Verspätung oder der Flugausfall streikbedingt war. Die Fluggastrechte gelten jedoch auch in vielen Fällen trotz eines Streiks – Informieren Sie sich genau über die Rechtslage.
Wenn eine Flugverspätung oder ein Flugausfall aufgrund eines Streiks erfolgte, versuchen die Fluggesellschaften in den meisten Fällen die Verantwortung von sich zu schieben. Die Argumentation lautet, dass die Fluggastrechte bei einem Streik nicht gelten. Das ist jedoch keinesfalls immer korrekt. Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht auf Entschädigung, sondern nutzen Sie zunächst die kompetente Beratung durch den Reiserechtsexperten. Nach der für Sie kostenlosen Ersteinschätzung erläutere ich Ihnen, auf welche Weise ich Ihre Entschädigung einfordere.
Nutzen Sie den Rat eines Experten, um sich über die Fluggastrechte bei einem Streik zu informieren:
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Flugverspätung aufgrund eines Streiks
In den letzten Jahren häuften sich die Streiks auf den Flughäfen. Die Piloten, Flugbegleiter, aber auch das Bodenpersonal versuchen auf diese Weise auf ihre Arbeitgeber Druck auszuüben und eine höhere Bezahlung oder bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Für die Passagiere bedeutet das Flugverspätungen oder sogar Flugausfälle, aus denen sich ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entschädigung ableitet. Streiks gehören nach Ansicht der Airlines jedoch zu den besonderen Umständen, die als Ausnahmen in der Fluggastrechte-Verordnung aufgenommen wurden. Derartige Ausnahmen wie Streiks oder eine Terrorbedrohung haben zur Folge, dass kein Recht auf Entschädigung besteht. Das gilt jedoch nicht bei jeder Art von Streik. Lassen Sie sich nicht verunsichern, sondern beauftragen Sie einen Experten mit der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte nach einem Streik.
Flugentschädigung bei Streik
Streik galt lange als außergewöhnlicher Umstand, sodass kein Anspruch auf Entschädigung eingefordert werden konnte. Mittlerweile vertritt die Rechtsprechung jedoch eine differenziertere Sichtweise. Bei der Beurteilung, ob die Fluggastrechte einklagbar sind, kommt es darauf an, um welche Art von Streik es sich handelt.Bei der Beurteilung, ob eine Flugentschädigung trotz Streiks gezahlt werden muss, kommt es also darauf an, ob die Fluggesellschaft den außergewöhnlichen Umstand beherrschen konnte, indem sie zumutbare Maßnahmen ergreift.
Welche außergewöhnlichen Umstände führen dazu, dass die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen muss?
- Naturkatastrophen
- Terrorbedrohung
- Verdeckte technische Mängel
- Streiks der Piloten und Flugbegleiter
Wenn bei Streik der Flug ausfällt: In diesen Fällen ist eine Entschädigung zu zahlen
Wann haben Sie ein Recht auf eine Entschädigung wegen Flugverspätung oder auf eine Entschädigung wegen Flugausfall? Das ist dann der Fall, wenn der Streik von der Fluggesellschaft beherrschbar gewesen wäre. Beispiele dafür sind „wilde Streiks“, bei denen beispielsweise Piloten durch massenhafte Krankmeldungen die Arbeit verweigern. Diese Streiks gelten nicht als normaler Arbeitskampf, sondern könnten durch ein besseres Krisenmanagement von Seiten der Airline beherrscht werden. Gleiches gilt für den Fall, dass die Fluggesellschaft durch unzumutbare Arbeitsbedingungen den Streik selbst verursacht hat. In diesem Fall haben Sie bei einem verspäteten oder ausgefallenen Flug ein Anrecht auf eine Entschädigung. Die Fluggastrechte haben somit trotz Streik Gültigkeit.
Möchten Sie sich von einem Experten für Reiserecht vertreten lassen, um Ihre Fluggastrechte nach einem Streik durchzusetzen? Dann nehmen Sie jetzt online oder per Telefon mit unserer Reiserechtskanzlei Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.