Honorar
Die Höhe des Honorars ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
A. Außergerichtliche Tätigkeit
1. Für eine erste Beratung fällt ein Zeithonorar von € 60,00 je 30 Minuten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an. Die Obergrenze des Erstberatungshonorars liegt bei € 190,00 zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Honorare werden auf Vergütungsansprüche für weitergehende Tätigkeiten angerechnet.
2. Die Vergütung für weitergehende außergerichtliche Tätigkeit wird grundsätzlich nach den Wertvorschriften des RVG erhoben. Wenn es die besondere Situation des Auftrages für beide Seiten vorteilhafter erscheinen lässt, kommt auch nach besonderer Vereinbarung die zeitabhängige oder pauschale Abrechnung in Betracht (§ 4 Abs. 2 RVG).B. Prozesstätigkeit
Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung erfolgt grundsätzlich die Vergütung entsprechend den Regelungen des RVG.C. Forderungseinzug
Die Vergütung in Beitreibungssachen kann die gesetzliche Vergütung unterschreiten (§ 4 Abs. 2 RVG), hierzu wird zwischen Anwalt und Mandant eine Vereinbarung getroffen, die die beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt.D. Weitere Informationen
Hier sind ergänzende Informationen über die Rechtsanwaltsvergütung zu finden.

