Bau- und Architektenrecht
Seit mehr als 15 Jahren werden Handwerksbetriebe und Bauunternehmen in Fragen der Vertragsgestaltung und Durchsetzung ihrer Vergütungsansprüche beraten und nötigenfalls vor Gericht vertreten. Zum Tätigkeitsbereich gehört auch die Abwehr von Forderungen wegen unberechtigter Mängelrügen.
Selbstverständlich werden auch Bauherren umfassend beraten, beginnend mit der Phase der Vertragsanbahnung bis hin zur Phase der Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungsrechten nach der Abnahme. Die Beratung erstreckt sich auch auf das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht (öffentliches Baurecht).
Architekten und Sonderingenieure werden in allen Fragen der Vertragsgestaltung, Haftung und Vergütung beraten und, wenn nötig, auch in gerichtlichen Verfahren vertreten.
Service für Bauunternehmen:
- Beratung bei der Gestaltung von Bauverträgen/Nachunternehmerverträgen nach BGB oder VOB
- rechtliche Beratung während der Bauausführung (z.B. Behinderungsanzeige / Bedenkenanmeldung
- Durchführung von Beweissicherungsverfahren
- Werklohninkasso
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Nachunternehmern
- Abwehr von unberechtigten Forderungen auf Schadensersatz
Service für Bauherren:
- Beratung vor und während der Vertragsgestaltung
- Überprüfung von Bauverträgen vor deren Unterzeichnung
- rechtliche Beratung während der Phase der Bauausführung (z.B. Mängelrügen mit Nacherfüllungsverlangen)
- Einleitung und Durchführung von selbständigen Beweissicherungsverfahren
- Beistand bei Abnahmeverhandlungen
- Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach der Abnahme
- Beratung in Fragen der Bauplanung (Bebauungsplan / Prüfung der Zulässigkeit von Bauvorhaben)
- Beratung in Fragen des Bauordnungsrechts (Baugenehmigung/Verletzung nachbarstützender Vorschriften)
Service für Architekten und Sonderingenieure:
- Beratung bei der Gestaltung von Architektenverträgen (Verträge der Sonderingenieure)
- Durchsetzung von Honoraransprüchen
- Abwehr von unberechtigten Forderungen
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt hat Herrn Rechtsanwalt Hopperdietzel im Dezember 2009 die Befugnis verliehen, den Titel "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" zu führen.

